Ziel einer solchen innovativen Vergütungsmaßnahme muss es sein, den Mitarbeitern/innen einen besonderen wertvollen Zusatz-Nutzen zu bieten – gleichzeitig den erforderlichen Aufwand des Unternehmens zeitlich und quantitativ überschaubar sowie wirtschaftliche verträglich zu gestalten.
Insbesondere im Vergleich zur klassischen Bruttolohn-Vergütung gewinnt die „bKV“, da sie nicht mit teuren Nebenkosten verbunden, zudem zeitlich begrenzbar ist.
Der normale tatsächliche Aufwand des Unternehmens bewirkt beim Empfänger (der Belegschaft) einen ungleich höheren Nutzen als eine vergleichbare Brutto-Lohnerhöhung!
Das gilt ganz besonders für die subjektive Wahrnehmung der Mitarbeiter/innen.
Gestaltungsfreiheit und flexible Aufwandssteuerung sind für ein Unternehmen erfahrungsgemäß wichtig. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein modularer Aufbau der sich individuell zusammenstellen lässt.
Nachfolgend die beispielhaften Bausteine:
Dental: Zahnersatz, Prothesen, Zahnkronen, Zahnbrücken, Reparatur von Zahnersatz, sowie Implantate
Ambulant: Sehhilfe- Brille / Kontaktlinsen, Behandlung durch Heilpraktiker
Ausland: 100 % Erstattung bei Krankheiten, Unfällen, Mehrkosten auch für Rücktransport
Stationär: Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung durch Chefarzt im 2-Bett-Zimmer
Im Rahmen des betrieblichen Kollektivs besteht Annahmezwang zu einheitlichen Konditionen
Warum mit UNS?
Wir sind ein verlässlicher und engagierter Partner bei der Vorbereitung, Implementierung und Betreuung.
Wir verfügen über die Maximale Erfahrung in diesem Segment.
Sie erhalten die Lösungen, die sich bereits in Großkonzernen etabliert und bewährt haben.
Sie erhalten extrem hochwertige Versorgungsbausteine zu besonders günstigen Konditionen.