Sinn und Zweck einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung:

Ziel einer solchen innovativen Vergütungsmaßnahme muss es sein, den Mitarbeitern/innen einen besonderen wertvollen Zusatz-Nutzen zu bieten – gleichzeitig den erforderlichen Aufwand des Unternehmens zeitlich und quantitativ überschaubar sowie wirtschaftliche verträglich zu gestalten.

Insbesondere im Vergleich zur klassischen Bruttolohn-Vergütung gewinnt die „bKV“, da sie nicht mit teuren Nebenkosten verbunden, zudem zeitlich begrenzbar ist.

Der normale tatsächliche Aufwand des Unternehmens bewirkt beim Empfänger (der Belegschaft) einen ungleich höheren Nutzen als eine vergleichbare Brutto-Lohnerhöhung!

Das gilt ganz besonders für die subjektive Wahrnehmung der Mitarbeiter/innen.

Vorteile aus Arbeitgeber-Sicht:

  1. Beweis sozialer Verantwortung und Fürsorge
  2. Mitarbeiter-Findung und –Bindung
  3. Image-Gewinn durch modernes Gesundheitsmanagement
  4. Mitarbeiter Motivation
  5. Verkürzung von Heilprozessen, somit Reduzierung und Verkürzung von Krankenständen
  6. Erhöhung der Produktivität/Arbeitsleistung
  7. Reduzierung der Lohnkosten
  8. Kompensation für Zugeständnisse der Mitarbeiter (z.B. Mehrarbeit, Sozialabbau, „Nullrunden“, „negative Stimmung………)
  9. Äußerst günstige Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg
  10. Vorbildliches „standing“ in der Belegschaft
  11. Breiter Gestaltungsraum, flexible Aufwandssteuerung

Vorteile aus Arbeitnehmer-Sicht:

  1. Lohnersatz, -ergänzung steuer- und sozialversicherungsfrei („brutto für netto“)
  2. Beseitigt erhebliche Qualitätslückjen der GKV, somit enorme Verbesserung der Gesundheitsversorgung, ja der Lebensqualität an sich
  3. Steigerung der Unternehmensidentifikation, der Leistungsfähigkeit und der Einsatzbereitschaft
  4. Status als „Privat-Patient“
  5. Extrem hochwertige Versorgung im Betriebs-Kollektiv ohne Gesundheitsprüfung
  6. Ablösung teurer, netto-finanzierter Versicherungslösungen
  7. Erhöhte Wertschätzung gegenüber einer „Brutto-Vergütung“
  8. Verkürzung von Heilprozessen

Wie könnte eine „besondere Versorgungs- und Vergütungsleistung“ aussehen?

Gestaltungsfreiheit und flexible Aufwandssteuerung sind für ein Unternehmen erfahrungsgemäß wichtig. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein modularer Aufbau der sich individuell zusammenstellen lässt.

Nachfolgend die beispielhaften Bausteine:

Dental: Zahnersatz, Prothesen, Zahnkronen, Zahnbrücken, Reparatur von Zahnersatz, sowie Implantate

Ambulant: Sehhilfe- Brille / Kontaktlinsen, Behandlung durch Heilpraktiker

Ausland: 100 % Erstattung bei Krankheiten, Unfällen, Mehrkosten auch für Rücktransport

Stationär: Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung durch Chefarzt im 2-Bett-Zimmer

Im Rahmen des betrieblichen Kollektivs besteht Annahmezwang zu einheitlichen Konditionen

Einzelheiten zur Vorbereitung und Umsetzung sind erfahrungsgemäß betriebsspezifisch und sollten sinnvollerweise Weise im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches besprochen werden.

Warum mit UNS?

Wir sind ein verlässlicher und engagierter Partner bei der Vorbereitung, Implementierung und Betreuung.

Wir verfügen über die Maximale Erfahrung in diesem Segment.

Sie erhalten die Lösungen, die sich bereits in Großkonzernen etabliert und bewährt haben.

Sie erhalten extrem hochwertige Versorgungsbausteine zu besonders günstigen Konditionen.